Klasse DE

Ausgebucht. Wir sind dieses Jahr vollständig ausgelastet. Schauen Sie gerne im nächsten Jahr bei uns vorbei! nur bei Vorbesitz der Klasse CE Lehrgang in Teilzeit auf Anfrage

Klasse DE

Es stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, darunter das AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie die Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten (BFD).

Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis Weiterlesen…

ASF-Fortbildung § 53 Abs. 2 FahrlG

Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

Info-Tag

Bitte nutzen Sie unsere Info-Tage, um sich unverbindlich über das Berufsbild des Fahrlehrers, sowie über unsere Ausbildungsstätte zu informieren. Sie können auch einen Termin für ein persönliches, individuelles Beratungsgespräch vereinbaren. (Beginn 10:00 Uhr)

Ausbildungsfahrlehrer §§ 16 und 35 FahrlG

Fahrlehreranwärter ausbilden Fahrschulleiter als auch angestellte Fahrlehrer können Ausbildungsfahrlehrer werden. Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer Besitz der Fahrlehrerlaubnis BE seit mind. drei Jahren Innerhalb der letzten zwei Jahre Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG Zudem muss der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn er selbst nicht Weiterlesen…

Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis Weiterlesen…

ASF-Fortbildung § 53 Abs. 2 FahrlG

Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

Grundkurs ASG

4 Tage Grundkurs ASG Teilnahme-Voraussetzungen 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit (Theorie und Praxis) in den Klassen B/BE und A innerhalb der letzten 5 Jahre. Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten je Kurs 750,00 €* Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 720,00 €* *zzgl. 97,00 € Lehrmatertial

Einweisung ASF

4 Tage Programmkurs ASF Teilnahme-Voraussetzungen 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit (Theorie und Praxis) in den Klassen B/BE und A innerhalb der letzten 5 Jahre. Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten je Kurs 750,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 720,00 €

FES-Einweisung

Kosten Seminarkosten 1.500,00 € FES inkl. Hospitation/Schulung zzgl. Fahrt- und Hotelkosten

Info-Tag

Bitte nutzen Sie unsere Info-Tage, um sich unverbindlich über das Berufsbild des Fahrlehrers, sowie über unsere Ausbildungsstätte zu informieren. Sie können auch einen Termin für ein persönliches, individuelles Beratungsgespräch vereinbaren. (Beginn 10:00 Uhr)

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