Klasse BE
Es bestehen unter anderem folgende Fördermöglichkeiten: AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Bundesagentur für Arbeit oder BFD (Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten).
Klasse BE
Ausgebucht. Wir sind dieses Jahr vollständig ausgelastet. Schauen Sie gerne im nächsten Jahr bei uns vorbei! Es bestehen unter anderem folgende Fördermöglichkeiten: AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Bundesagentur für Arbeit oder BFD (Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten).
Klasse CE
Ausgebucht. Wir sind dieses Jahr vollständig ausgelastet. Schauen Sie gerne im nächsten Jahr bei uns vorbei! Lehrgang in Teilzeit auf Anfrage
Fahrlehrer-Fortbildung
Ausgebucht. Wir sind dieses Jahr vollständig ausgelastet. Schauen Sie gerne im nächsten Jahr bei uns vorbei! Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann Weiterlesen…
Klasse BE
Es stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, darunter das AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie die Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten (BFD).
FES-Fortbildung § 53 Abs. 2 FahrlG
Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €
Klasse DE
Ausgebucht. Wir sind dieses Jahr vollständig ausgelastet. Schauen Sie gerne im nächsten Jahr bei uns vorbei! nur bei Vorbesitz der Klasse CE Lehrgang in Teilzeit auf Anfrage
Klasse DE
Es stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, darunter das AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie die Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten (BFD).
Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG
Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis Weiterlesen…
ASF-Fortbildung § 53 Abs. 2 FahrlG
Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €
Info-Tag
Bitte nutzen Sie unsere Info-Tage, um sich unverbindlich über das Berufsbild des Fahrlehrers, sowie über unsere Ausbildungsstätte zu informieren. Sie können auch einen Termin für ein persönliches, individuelles Beratungsgespräch vereinbaren. (Beginn 10:00 Uhr)
Ausbildungsfahrlehrer §§ 16 und 35 FahrlG
Fahrlehreranwärter ausbilden Fahrschulleiter als auch angestellte Fahrlehrer können Ausbildungsfahrlehrer werden. Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer Besitz der Fahrlehrerlaubnis BE seit mind. drei Jahren Innerhalb der letzten zwei Jahre Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG Zudem muss der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn er selbst nicht Weiterlesen…