Klasse BE

Ausgebucht. Wir sind dieses Jahr vollständig ausgelastet. Schauen Sie gerne im nächsten Jahr bei uns vorbei! Es bestehen unter anderem folgende Fördermöglichkeiten: AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Bundesagentur für Arbeit oder BFD (Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten).

Klasse BE

Es stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, darunter das AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie die Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten (BFD).

Klasse A

Es stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, darunter das AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie die Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten (BFD).

Info-Tag

Bitte nutzen Sie unsere Info-Tage, um sich unverbindlich über das Berufsbild des Fahrlehrers, sowie über unsere Ausbildungsstätte zu informieren. Sie können auch einen Termin für ein persönliches, individuelles Beratungsgespräch vereinbaren. (Beginn 10:00 Uhr)

Klasse CE-Fortbildung in Kombination mit BKF-Ausbilder-Fortbildung

Fortbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG, bzw. nach § 7 BKrFQV. Nach Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer beide Zertifikate. Die Fortbildung für ambitionierte CE-Ausbilder umfasst aktuelle Themen der BKF-Aus- und -Weiterbildung, wie beispielsweise neue Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht. Dozenten, die in der beschleunigten Grundqualifikation und/oder in der BKF-Weiterbildung Weiterlesen…

Klasse BE

Es stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, darunter das AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie die Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten (BFD).

Info-Tag

Bitte nutzen Sie unsere Info-Tage, um sich unverbindlich über das Berufsbild des Fahrlehrers, sowie über unsere Ausbildungsstätte zu informieren. Sie können auch einen Termin für ein persönliches, individuelles Beratungsgespräch vereinbaren. (Beginn 10:00 Uhr)

Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis Weiterlesen…

Klasse A

Es stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, darunter das AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie die Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten (BFD).

Info-Tag

Bitte nutzen Sie unsere Info-Tage, um sich unverbindlich über das Berufsbild des Fahrlehrers, sowie über unsere Ausbildungsstätte zu informieren. Sie können auch einen Termin für ein persönliches, individuelles Beratungsgespräch vereinbaren. (Beginn 10:00 Uhr)

Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis Weiterlesen…

Fahrschul-Betriebswirtschaft § 18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG

Unternehmensführung Fahrschule Vor Eröffnung oder Übernahme einer Fahrschule ist der Besuch eines Fahrschul-Betriebswirtschafts-Seminars (70 Unterrichtsstunden) vorgeschrieben. Themenübersicht Kriterien der Standortwahl, Rechtsformen einer Fahrschule, Fahrschulerlaubnis und Behörden, Wettbewerbsrecht, Investitionsbedarf, Aufzeichnungen gemäß Fahrlehrerrecht, Werbung, Buchführung, steuerliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen, Steuervorauszahlungen, Rechnungsstellung, Personalwesen, Versicherungen. Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten Weiterlesen…

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